Nach der Rückkehr von Reisen in Risikoländer müssen Arbeitnehmer 10 Tage in Quarantäne. Auch nach einem Kontakt mit einer infizierten Person ordnen Behörden und Ärzte eine Quarantäne an. Besteht für diese Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeberin?
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