Arbeitgeber Zürich VZH bietet seinen Mitgliedern eine Übersicht über die jeweils aktuellen öffentlichen Ruhetage im Kanton Zürich sowie die Lokalfeiertage der Stadt Zürich an (Ruhe- und Lokalfeiertage).
Der Umgang mit den Lokalfeiertagen (in der Stadt Zürich der 2. Januar bzw. Berchtoldstag, Sechseläuten und Knabenschiessen) wirft oft Fragen auf. Für die dem Gesamtarbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber Zürich VZH und dem Kaufmännischen Verband Zürich unterstellten Mitgliedsfirmen gelten die Lokalfeiertage als arbeitsfreie Tage (vgl. Ziff. 16.3 des GAV). Den übrigen Firmen steht es frei, ob sie Lokalfeiertage gewähren wollen oder nicht. Vergleichen Sie dazu unseren Kurzbeitrag zum Berchtoldstag im Mitteilungsblatt Nr. 833.
Für die Feiertage in den anderen Kantonen oder dem Ausland verweisen wir auf www.feiertagskalender.ch.
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten dürfen Sie sich jederzeit mit unserer Geschäftsstelle telefonisch unter 044 267 40 30 oder per E-Mail info[at]vzh.ch in Verbindung setzen.