Der neue Vaterschaftsurlaub und die Anpassung der AHV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklungen führen ab 1. Januar 2021 zu erhöhten Beiträgen an die EO und höheren Schwellenwerten im BVG. Die flexiblen Unterstellungsregeln für grenzüberschreitendes Homeoffice werden verlängert.
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