Anfangs dieses Jahres ist die AHV-Reform 21 in Kraft getreten, welche Arbeitnehmenden flexible Altersrücktrittsmöglichkeiten gewährt. Was bedeutet dies für das Arbeitsverhältnis bzw. für die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmenden? Können Arbeitnehmende trotz Rentenvorbezug beschäftigt werden? Und ist eine Weiterbeschäftigung über das ordentliche Referenzalter hinaus mit oder ohne Rentenaufschub möglich?
Unser Merkblatt Ältere Arbeitnehmende gibt auf diese und weitere Fragen rund um die Beschäftigung älterer Arbeitnehmenden Antwort und zeigt die arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Aufgrund der seit anfangs dieses Jahres neu geltenden gesetzlichen Regelungen betreffend die AHV und das BVG haben wir das Merkblatt gemeinsam mit unserem Sozialpartner, dem Kaufmännischen Verband Zürich, überarbeitet und unter Merkblätter neu publiziert.
Bei allfälligen Rückfragen hilft unsere Rechtsberatung gerne weiter.