Das aktuell gültige Salärregulativ zwischen Arbeitgeber Zürich VZH und dem Kaufmännischen Verband Zürich wird unverändert für ein Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 2025, verlängert. Für Mitgliedsfirmen, die dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, bleiben damit die Mindestanfangssaläre für kaufmännische und kaufmännisch-technische Angestellte sowie für das Verkaufspersonal im Detailhandel und die Mindestentschädigungen für Lernende in den genannten Berufen weiterhin unverändert.