Arbeitgeberinnen müssen bei der Wiedereröffnung ihrer Unternehmen ab 27. April oder 11. Mai 2020 strenge Sicherheitsmassnahmen einhalten und ein branchen- und betriebsspezifisches Schutzkonzept vorweisen können. Mehr dazu lesen Sie unter Arbeitsrecht + Covid-19 bzw. Schutzkonzept.