Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine auf absehbare Zeit nicht zu erwarten ist. Der Bundesrat hat daher anfangs November 2022 entschieden, den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine nicht vor dem 4. März 2024 aufzuheben (vorausgesetzt die Lage in der Ukraine ändert sich bis dahin nicht grundlegend; vgl. Medienmitteilung vom 9.11.2022). Der Bundesrat fordert die Kantone nun auf, die Ausweise für Schutzsuchende nach deren Ablauf um ein Jahr zu verlängern.
Der einfache Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge aus der Ukraine bleibt damit bis voraussichtlich März 2024 gewährleistet (vgl. Beschäftigung von Flüchtlingen aus der Ukraine). Bei überjährigen Arbeitsverträgen dürfte eine erneute Überprüfung der Bedingungen für die Aufnahme der Erwerbstätigkeit durch die Arbeitsmarkbehörde wegfallen und sich die Arbeitsbewilligung im Rahmen der Verlängerung des Ausweises S automatisch (längstens bis zur Aufhebung des Schutzstatus S) verlängern.
Weiter werden die Unterstützungsmassnahmen (wie insbesondere die Förderung des Spracherwerbs mit dem Ziel rasch eine Arbeit aufnehmen zu können) für Personen mit Schutzstatus S um ein Jahr verlängert.