Mitteilungsblatt Nr. 885

Ferien sind grundsätzlich zu beziehen. Eine Auszahlung darf nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen erfolgen, was laut einem neueren Urteil auch bei einem vollen Pensum möglich sein kann. Wir erklären, was bei verschwundenen Mitarbeitenden empfehlenswert ist und verweisen auf ein neues Merkblatt von Arbeitgeber Zürich VZH und dem Kaufmännischen Verband Zürich zu Homeoffice.

Inhaltsverzeichnis

Dieses Mitteilungsblatt umfasst folgende Themenschwerpunkte:

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