Nicht jeder Lohnunterschied zwischen Frau und Mann ist diskriminierend. Ein neues Bundesgerichtsurteil rekapituliert die entscheidenden Kriterien. Zudem stehen für Arbeitgeberinnen wichtige Volksabstimmungen bevor: Arbeitgeber Zürich VZH sagt klar ja zum Covid-19-Gesetz und ebenso klar nein zu den Richtplänen in der Stadt Zürich.
Inhaltsverzeichnis
Dieses Mitteilungsblatt umfasst folgende Themenschwerpunkte:
Urteil: Keine Lohndiskriminierung
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Salärregulativ 2022
gemäss Ziffer 21 des Gesamtarbeitsvertrags zwischen Arbeitgeber Zürich VZH und dem Kaufmännischen Verband Zürich wird unverändert für ein Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 2022, verlängert. Damit bleiben die Mindestanfangssaläre für kaufmännische und kaufmännisch-technische Angestellte sowie für das Verkaufspersonal im Detailhandel und die Mindestentschädigungen für Lernende in den genannten Berufen weiterhin unverändert.
Öffentliche Ruhe- und Lokalfeiertage 2022
im Kanton Zürich steht auf unserer Website vzh.ch unter Themen/Arbeitsrecht zum Download bereit. Betreffend Feiertagsregelungen in den anderen Kantonen (und dem Ausland) verweisen wir auf , wo sich eine Fülle weiterer Informationen findet.
Weiterentwicklung von «EasyGov.swiss»
).
Volksabstimmung vom 28. November 2021: Ja zum Covid-19-Gesetz
Volksabstimmung vom 28. November 2021: - Nein zu SLÖBA/V
in der Beilage. Unser Vorstand empfiehlt, die Vorlage aufgrund ihrer Wirtschaftsfeindlichkeit abzulehnen.
Neu auf vzh.ch: Covid-Zertifikat für betriebliche Anlässe?
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Termine
»: Donnerstag, 11. November 2021, 08.15 bis ca. 12.00 Uhr, Kaufleuten Zürich, Saal «Athene», Talacker 34, 8001 Zürich (ausgebucht).: Was Arbeitgeberinnen wissen müssen: Mittwoch, 17. November 2021, 08.15 bis ca. 09.30 Uhr. Glockenhaus, Mehrzweckhalle, Sihlstrasse 33, 8001 Zürich.»: Dienstag, 23. November 2021, 13.30 bis 17.30 Uhr, Glockenhaus, Mehrzweckhalle, Sihlstrasse 33, 8001 Zürich.»: Donnerstag, 20. Januar 2022, 08.15 bis ca. 12.00 Uhr, Kaufleuten Zürich, Saal «Athene», Talacker 34, 8001 Zürich.