Arbeitsunfähigkeit zufolge Krankheit muss bewiesen werden. Dieser Beweis wurde gemäss dem instruktiven Urteil des Bundesgerichts nicht erbracht, weshalb von ungerechtfertigter Arbeitsverweigerung auszugehen war. Zudem schliessen wir unsere Ausführungen zur vertrauensärztlichen Untersuchung ab und verweisen auf ein sinnvolles Jugendprojekt.
Inhaltsverzeichnis
Dieses Mitteilungsblatt umfasst folgende Themenschwerpunkte:
Urteil: Fristlose Entlassung wegen Arbeitsverweigerung
).
Zur vertrauensärztlichen Untersuchung (2)
, Suchfeld «(interdisziplinärer) Schwerpunkt/Fähigkeitsausweis» bei Dropdownmenu «Vertrauensarzt (SGV)», zurückgegriffen werden oder es können die Vertrauensärztinnen und -ärzte von Arbeitgeber Zürich VZH angefragt werden. Idealerweise werden dabei die medizinische Fachrichtung und die geografische Nähe zum Arbeitsplatz berücksichtigt. Auch kann es von Vorteil sein, wenn der Arzt oder die Ärztin das gleiche Geschlecht hat, wie die zu untersuchende Person. Bei der Kontaktaufnahme mit der Ärztin oder dem Arzt empfiehlt sich eine klare Fragestellung, die mit ja oder nein beantwortet werden kann. Dabei versteht sich von selbst, dass eine Diagnose von ärztlicher Seite nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Vorbehältlich einer Befreiung vom Berufsgeheimnis durch den Mitarbeiter dürfen sich vertrauensärztliche Befunde grundsätzlich nur zur allfälligen Arbeitsunfähigkeit, zur Dauer und zum Grad dieser Arbeitsunfähigkeit, sowie zur Frage äussern, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt. Zudem sollten auch Fragen betreffend das Vorliegen einer arbeitsplatzbezogenen oder generellen Arbeitsunfähigkeit, Ferienfähigkeit trotz Arbeitsunfähigkeit oder Umschreibung zulässiger Tätigkeiten bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit möglich sein.
Jugendprojekt LIFT
und oder direkt bei Larissa Kabeya, Verantwortliche PR, 079 934 22 43, .
EU-Whistleblower-Richtlinie
von Michèle Stutz, LL.M., Partner MME Legal, Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Arbeitsrecht, der wir an dieser Stelle bestens danken.
Termine
: Donnerstag, 3. November 2022, 17.30 bis ca. 19.00 Uhr, online mittels Teams.»: Montag, 21. November 2022, 13.30 bis ca. 17.30 Uhr, Glockenhaus, Mehrzweckhalle, Sihlstrasse 33, 8001 Zürich (ausgebucht).»: Dienstag, 10. und Mittwoch, 11. Januar 2023, jeweils 13.30 bis ca. 16.30 Uhr, Glockenhaus, Mehrzweckhalle, Sihlstrasse 33, 8001 Zürich.»: Dienstag, 31. Januar 2023, 08.15 bis ca. 12.00 Uhr, Kaufleuten Zürich, Saal «Athene», Talacker 34, 8001 Zürich.