Weitere Themen
Unsere weiteren Themen: Finanzhilfen des Bundes, Nachlassstundung, Suizidprävention, Sofinare zu aktuellen Themen.
Finanzhilfen des Bundes
Der Bund aktualisiert laufend seine Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Coronakrise. Für nähere Informationen dazu siehe:
- Härtefallmassnahmen des Bundes
- Covid-19-Verordnungen (insbesondere Covid-19-Verordnung Härtefall und Covid-19-Verordnung Solidarbürgschaft)
- Erläuterungen zur Härtefallverordnung sowie zu den Änderungen vom 24.11.21
- Coronavirus: Unterstützung für die Wirtschaft
- Medienmitteilungen des Bundes (insbesondere Medienmitteilungen vom 13.1.21, 27.1.21, 31.3.21, 18.6.21 und 24.11.21 zum Ausbau des Härtefallprogramms).
Nachlassstundung
Das Coronavirus beeinträchtigt die Weltwirtschaft und führt die Schweiz wahrscheinlich in eine Rezession. Während Arbeitgeber die Lohnkosten durch Kurzarbeit vorübergehend senken können, fehlt für Mietkosten und Zinsschulden ein ähnliches Institut. Die monatlichen Fixkosten lassen die oft knappen Liquiditätsvorräte schnell schwinden. Firmen droht der Konkurs, allenfalls sogar ohne vorgängige Betreibung.
In dieser Situation darf - neben den vom Bundesrat vorgesehenen Finanzhilfen - die Nachlassstundung (Art. 293 ff. SchKG) nicht vergessen gehen. Die Nachlassstundung bewirkt eine gerichtliche Schonfrist. Dazu muss das Unternehmen zeigen, dass eine Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist und dem Gericht folgende Unterlagen einreichen: (a) aktuelle Bilanz, Erfolgsrechnung, Liquiditätsplanung (oder andere Unterlagen, die die derzeitige und künftige Vermögens-, Ertrags- oder Einkommenslage zeigen), sowie (b) einen provisorischen Sanierungsplan. Nimmt das Unternehmen diese Hürde, bewilligt das Gericht die Nachlassstundung provisorisch für bis zu vier Monaten. In dieser Zeit sollen die Sanierungsaussichten geklärt und die Weichen für das weitere Überleben gestellt werden. Eine definitive Stundung ist anschliessend bis zu zwei Jahren möglich. Es lohnt sich daher, früh an die Nachlassstundung zu denken.
Arbeitgeber Zürich VZH dankt RA Oliver Kälin für diesen Beitrag.
Suizidprävention
Die Coronapandemie trifft einzelne sehr hart. Wirtschaftliche Sorgen können quälend sein. In grossen persönlichen Krisen tauchen häufig auch Suizidgedanken auf. Diese sind ernst zu nehmen, denn sie können sich verselbständigen. Wichtig ist, mit jemandem über die Suizidgedanken zu sprechen. Die Erfahrung zeigt, dass die Suizidgedanken dann abnehmen und sich Türen öffnen. Diese Angebote können weiterhelfen:
- Die Dargebotene Hand berät unter Telefon 143 rund um die Uhr Menschen in Krisen, auch anonym.
- Auf suizidpraevention-zh.ch finden sich viele Adressen und Tipps.
- Flyer mit Notfalladressen im Kanton Zürich.
Auch Führungs- und Personalverantwortliche können mit Krisen ihrer Mitarbeitenden konfrontiert sein. Die Broschüre Krisen von Mitarbeitenden zeigt auf, wie sie mit psychischen Belastungen ihrer Mitarbeitenden umgehen und so auch zur Suizidprävention beitragen können.
Sofinare zu aktuellen Themen
Unser Sozialpartner, der Kaufmännischer Verband Zürich, hat gemeinsam mit der KV Business School und weiteren Partnern eine Weiterbildungsinitiative lanciert. In sogenannten Sofinaren werden während des Lockdowns relevante Themen aus Bereichen wie Führung, Kommunikation oder Arbeitstechnik behandelt, was Führungskräften und ihren Teams die Arbeit in der aktuellen Ausnahmesituation, z.B. die virtuelle Zusammenarbeit bei Home-Office, erleichtern kann.
Die Kurzschulungen sind kostenlos und auf webuni.ch/sofinar abrufbar.