Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten in der Schweiz dank dem vom Bundesrat aktivierten Schutzstatus «S» ein Aufenthaltsrecht und können in der Schweiz ohne Wartefrist eine Arbeit aufnehmen.
Ferien und Feiertage sind bei der Festsetzung der Kurzarbeitsentschädigung auch im summarischen Abrechnungsverfahren zu berücksichtigen. Besteht für Arbeitgeberinnen Handlungsbedarf?
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