Laut Bundesgericht ist es zulässig, einen Bonus (unechte Gratifikation) zu kürzen, sofern sich eine Arbeitnehmerin entscheidet, in der 9. bis zur 16. Woche nach der Niederkunft nicht zu arbeiten. Diese Zeit liegt ausserhalb des gesetzlichen Beschäftigungsverbots. Eine solche Reduktion ist auch mit…
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