Lohnfortzahlung bei Krankheit und Zusammenarbeit mit dem Krankentaggeldversicherer
Krankheitsabsenzen werfen zahlreiche Fragen rund um die Lohnfortzahlung auf und sorgen regelmässig für Unsicherheiten in den Personalabteilungen. Dieses Seminar verschafft einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Lohnfortzahlung und beleuchtet verschiedene Aspekte der Zusammenarbeit mit dem Krankentaggeldversicherer. Hierzu gehören die Mitwirkungspflichten gegenüber dem Krankentaggeldversicherer sowie die Gründe für eine Leistungskürzung resp. -verweigerung.
- Voraussetzungen der Lohnfortzahlung bei Krankheit gemäss Gesetz und Gesamtarbeitsvertrag
- Berechnung der Dauer der Lohnfortzahlung
- Ergänzende Lösung oder Ersatzlösung durch Abschluss einer Krankentaggeldversicherung
- Lohnfortzahlungspflicht bei Leistungsverweigerung des Krankentaggeldversicherers
- Mitwirkungspflichten gegenüber dem Krankentaggeldversicherer und die Folgen deren Verletzung
- Gründe für eine Leistungskürzung oder -verweigerung
- Vorgehen bei Vorliegen einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit oder bei einer bevorstehenden Aussteuerung
Personal- und Führungsverantwortliche
Referierende- Anne Koller-Dolivo, Rechtsanwältin Arbeitgeber Zürich VZH
- Kira Spreng Binder, Rechtsanwältin Arbeitgeber Zürich VZH
- Sven Lüdin, Regionalleiter Leistungen Unternehmen, Mitglied des Kaders, Swica Krankenversicherung AG
- Mitglieder von Arbeitgeber Zürich VZH und der Zürcher Handelskammer (ZHK): CHF 260.00 (Nichtmitglieder: CHF 360.00)
- Im Preis inbegriffen sind die Seminarunterlagen sowie die Pausenverpflegung.
- Bei kurzfristigen Abmeldungen (14 Tage oder weniger vor dem Seminar) erlauben wir uns, die volle Teilnahmegebühr zu verrechnen.
Um einen interaktiven Charakter des Kurzseminars zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl auf 24 beschränkt.
Anmeldefrist- Anmeldefrist: bis 2 Wochen vor Veranstaltungsdatum
- Die Anmeldungen werden nach ihrem Eingang berücksichtigt.
Kontaktieren Sie uns: info@vzh.ch / 044 267 40 30.
Seminar
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