Sexuelle Belästigung und das Gleichstellungsgesetz: Arbeitgebende aufgepasst!
Genügen die Präventions- und Interventionsmassnahmen Ihres Unternehmens den Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes?
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zeugt von mangelndem Respekt, verletzt die Würde, wirkt sich negativ auf die Zusammenarbeit sowie Produktivität der Mitarbeitenden aus und kann das Unternehmen als Ganzes belasten. Arbeitgebende haben dafür zu sorgen, dass es gar nicht so weit kommt, indem sie präventive Massnahmen ergreifen. Falls es trotzdem zu einer sexuellen Belästigung kommt, ist zu intervenieren.
Genügen die Präventions- und Interventionsmassnahmen Ihres Unternehmens den Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes? Welche weiteren Do’s and Don’ts sind für Arbeitgebende relevant? Anhand von Praxisbeispielen aus der Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz des Kantons Zürich zeigen wir Ihnen die für Arbeitgebende relevanten Risiken und Handlungsempfehlungen nach dem Gleichstellungsgesetz auf.
Zielpublikum- Personal- und Führungsverantwortliche
- Anne Koller-Dolivo, Rechtsanwältin, Arbeitgeber Zürich VZH
- Kira Spreng, Rechtsanwältin, Arbeitgeber Zürich VZH
- Mitglieder von Arbeitgeber Zürich VZH und der Zürcher Handelskammer (ZHK): CHF 190.00 (Nichtmitglieder: CHF 260.00)
- Im Preis inbegriffen sind die Seminarunterlagen sowie die Pausenverpflegung.
- Bei kurzfristigen Abmeldungen (14 Tage oder weniger vor dem Seminar) erlauben wir uns, die volle Teilnahmegebühr zu verrechnen.
Um einen interaktiven Charakter des Seminars zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl auf maximal 24 beschränkt.
Anmeldefrist- Anmeldefrist: 2. April 2025
- Die Anmeldungen werden nach ihrem Eingang berücksichtigt.
Seminar
Datum / Zeit
16:00 bis ca. 18:30 Uhr
Ort
Talacker 34
8001 Zürich
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